
Privatversicherte. Zusatzversicherte. Selbstzahler.
Honorar. Behandlungskosten. Beihilfe.
Mein Honorar richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Für eine osteopathische Behandlung, die in der Regel 45 bis 50 Minuten dauert, berechne ich ein Honorar zwischen 90,- und 120,- Euro an Werktagen.
Das Honorar für Termine an Wochenenden wird gesondert vereinbart.
Das Honorar wird nach der Behandlung fällig und ist per EC-Karte (girocard) oder Barzahlung vor Ort zu begleichen.
Hinweis zur Behandlung:
Aus hygienischen Gründen bitte ich Sie, zur Behandlung ein eigenes sauberes Handtuch mitzubringen.
Behandlungskostenerstattung der gesetzlichen Krankenkasse
Seit 2012 erstatten gesetzliche Krankenkassen zunehmend die Kosten für osteopathische Behandlungen bzw. beteiligen sich je nach Behandlungsdauer an den Kosten.
Durch meine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Osteopathen bin ich Mitglied im VOD (Verband der Osteopathen Deutschland) und erfülle dadurch die Voraussetzung einer möglichen Kostenerstattung.
Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über die Erstattung der Behandlungskosten. Alternativ finden Sie unter dem folgenden Link eine aktuelle Auflistung aller gesetzlichen Krankenkassen, die die Kosten einer osteopathischen Behandlung erstatten.
Patienteninfo Krankenkassenliste
Behandlungskostenerstattung der privaten Krankenkasse
Falls Ihre private Krankenversicherung nicht die vollen Kosten für eine osteopathische Behandlung erstatten möchte, finden Sie auf privatpreise.de wichtige Hintergrundinformationen zur aktuellen Rechtslage sowie weitere Argumentationshilfen.
Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie mich bitte direkt an.
Ich informiere Sie gerne.